Ahnenforschung
Angefangen hat alles damit, dass
ich nach dem Tode meines Vaters in den hinterlassenen Papieren die
Abschriften der Urkunden fand, um den
Ariernachweis zu erbringen, um
1938 im Staatsdienst als Eisenbahner eine Anstellung zu bekommen. In ihm
musste nachgewiesen werden, dass die Vorfahren des Bewerbers und seiner
Ehefrau mindestens 3 Generationen nicht jüdischen Glaubens, nach der
damaligen Rassenlehre also arischer Rasse waren.
Mit dem
Nachweis dieser Generationen aus den Familienbücher der Standesämter
gelangte man in die Zeit vor 1875. In diesem Jahr wurde vom Reichskanzler
Bismarck während des Kulturkampfes das Personenstandsgesetz
verabschiedet. In ihm wurde festgelegt, dass der Staat für die Verwaltung
der Familienbücher zuständig sei und nicht die Kirche.
Bis zu diesem
Zeitpunkt ( in unserem Raum sogar nur bis 1798
als Napoleon bei der Annektion des Rheinlandes
den Codex Civil
einführte.) waren allein die Pfarrer der Kirchengemeinde für die
Beurkundung der Taufen (Geburten), Hochzeiten und Todesfälle zuständig.
Zu dieser Zeit gab es natürlich noch keine Personalausweise oder Pässe im
heutigen Sinn. Die Beurkundung erfolgte allein aus dem mündlichen Antrag.
Und so wie der erfolgte und der Pfarrer
ihn aufnahm wurde er im Kirchenbuch eingetragen. So kam es, dass
der Nachname in der Schreibweise häufig wechselte. Aus Würschheim wurde Wuschheim,
Wüschheim; Würschem, Wirschheim, Wörschem, Wirschem, Wursching oder Wersching.