Ahnenforschung

Angefangen hat alles damit, dass ich nach dem Tode meines Vaters in den hinterlassenen Papieren die Abschriften der Urkunden fand, um den Ariernachweis zu erbringen, um 1938 im Staatsdienst als Eisenbahner eine Anstellung zu bekommen. In ihm musste nachgewiesen werden, dass die Vorfahren des Bewerbers und seiner Ehefrau mindestens 3 Generationen nicht jüdischen Glaubens, nach der damaligen Rassenlehre also arischer Rasse waren.

Mit dem Nachweis dieser Generationen aus den Familienbücher der Standesämter gelangte man in die Zeit vor 1875. In diesem Jahr wurde vom Reichskanzler Bismarck während des Kulturkampfes das Personenstandsgesetz verabschiedet. In ihm wurde festgelegt, dass der Staat für die Verwaltung der Familienbücher zuständig sei und nicht die Kirche.

Bis zu diesem Zeitpunkt ( in unserem Raum sogar nur bis 1798 als Napoleon bei der Annektion des Rheinlandes den Codex Civil einführte.) waren allein die Pfarrer der Kirchengemeinde für die Beurkundung der Taufen (Geburten), Hochzeiten und Todesfälle zuständig.

Zu dieser Zeit gab es natürlich noch keine Personalausweise oder Pässe im heutigen Sinn. Die Beurkundung erfolgte allein aus dem mündlichen Antrag. Und so wie der erfolgte und der Pfarrer ihn aufnahm wurde er im Kirchenbuch eingetragen. So kam es, dass der Nachname in der Schreibweise häufig wechselte. Aus Würschheim wurde Wuschheim, Wüschheim; Würschem, Wirschheim, Wörschem, Wirschem, Wursching oder Wersching.

                           




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