Pachtvertrag

unseres Vorfahren Thomas Ting mit der Abtei Echternach vom  Februar 1752

Wir Michael Horman, von Gottes gnaden Abt und Herr zu Echternach, Prior und Convent des St.  Clemens Willibrordus Gotteshauses daselbst fügen hiermit kund und zu wissen allen, denen vonnöten, dass wir dem ehrsamen Thomas Ting und Eva Wagener seiner Hausfrau auch deren Erben verliehen und verlassen haben und kraft dieses Verleihens und Verlassens Thing auf ein Ziel von neun aufeinander folgenden Jahren und nicht länger, zu heutigem Scholastica Tag im Februar laufenden Jahres unten gemeldet, anfangend, den uns unserem Gotteshaus eigentümlich zugehörigen Anteil an dem sogenannten Alten-Hof auf der Biewer Bach gelegen, mit allen seinem Zughehör, nichts davon ausgeschieden, sondern auf dem selbigen Fuß mit Lust und Verlust aller deren auf diesem unseren vorgemeldeten Hof-Gütern etwa lastenden Beschwerden und landesfürstlichen Auflagen und Beschwernissen zu gebrauchen und zu ihrem Vorteil benutzen sollen, mit diesem je dennoch ausdrücklichen Vorbehalt, dass sie abgemeldete unsere Güter bei ihren Marken und Fuhren behalten, nichts davon veräußern, verschmälern noch abkommen und verloren gehen lassen, wie auch in diesem neunjährigen Verlass alle und jedes Jahr um Martini des Bischofs Tag acht Tage davor oder danach auf unseres Gotteshauses Speicher binnen der Stadt Trier

 liefern sollen ein Malter Korn feiner und ... schöner Früchte, und allhier nach Echternach um die Ostern einen Bock und hundert Eier. Sollten aber sie Beständer während dem Ziel ein oder mehrere Jahre an gänzlicher Entrichtung vorgemeldeter Frucht und mehrerer anderer Punkten des obigen Vorbehalts gegen Zuversicht säumig oder fehlbar erfunden werden, als solle dann auch zur Tat dieser Beständnis-Brief kraftlos, nichtig und gänzlich aus sein und wir Verlässer Abt, Prior und Convent alle Kraft und Gewalt haben, diese unsere oben erwähnte Hof-Güter fürderhin einem anderen zu verlassen, und des Ausstands, Säumnis und Schaden halber uns und unseres Gotteshauses an ihrer Beständer eignem fahrendem und liegenden, jetzigen und künftigen Gütern zahlt und schadlos zu machen ohne einige wider Rechtens oder Pfandschaften zu pflegen, deren sie sich in Kraft dieses begehen; mit welchem allem sie Beständer sich hiermit dann auch gänzlich gern und freiwillig beladen, allen Arglist und Gefährten gänzlich ausgeschlossen und benommen; alles dessen zur wahren Urkund zeiend diese zwei gleichlautenden Verlaß- und Beständnis-Briefe verfertigt und deren einer ihren Beständern zugestellt worden, die beide wir Verlässer nebst unseren beigedrückten Abbatial und Convents Insignien eigenhändig unterschrieben haben, ein Beständer aber hieraus genügsam bevollmächtigt, Schreibens aber unerfahren sich für sich und seine Hausfrau und ihre Erben nebst uns unterhandzeichnet, uns einander alles abstehet zu übersagen; so geschehen in unserem St. Clemens Willibrordus abteilichen Gotteshaus binnen der Stadt Echternach dem abgemeldeten Tag im Februar Jahres Eintausendsiebenhundertfünfzig und zwei.

 Fr. Michael Horman   Abt                                      Handzeichen

 F. Andreas Betz Prior                                         Thomas  T  Ting